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Staatsoberhaupt


Das Oberhaupt der Republik Kongo ist der vom Volk gewählte Staatspräsident, in der Geschichte der Republik Kongo begleitet seit 1997 der Militär Denis Sassou-Nguesso, der bereits von 1979 bis 1992 Präsident war, das Amt.

In der Wahl vom 10. März 2002 wurde Denis Sassou-Nguesso mit rund 90% der Stimmen bestätigt, allerdings gab es keine ernstzunehmenden politischen Gegner. Lissouba und Kolelas war die Aufstellung zur Wahl verboten und André Milongo schied aus, da er zum Boykott der Wahlen aufrief.

Gemäß der neuen Verfassung von 2002 wählt das Volk den Staatspräsidenten auf sieben Jahre, wobei die Weiterführung des Amtes für eine Legislaturperiode durch einmalige Wiederwahl möglich ist. Der Staatspräsident hat zugleich die Position des Oberbefehlshabers der Armee inne und ist dazu berechtigt, Minister zu ernennen oder diese auch zu entlassen. Das Staatsoberhaupt ist nicht befugt, das Parlament aufzulösen und kann im Gegenzug auch nicht von diesem abgewählt werden. Eine Klage gegen den Staatspräsidenten wegen Hochverrats vor dem Obersten Gerichtshof der Republik Kongo ist jedoch möglich.


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