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Visumbestimmungen Demokratische Republik Kongo


Deutsche Staatsbürger, die in die Demokratische Republik Kongo einreisen möchten, benötigen ein Visum.

Die ausstellende Behörde ist die kongolesische Botschaft in Bonn. Am Flughafen oder an der Grenze werden keine Visa erteilt. Für die Beantragung des Visums ist ein noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass / Personalausweis erforderlich beziehungsweise ein deutscher Kinderausweis mit Lichtbild. Für Minderjährige, die allein reisen, ist eine schriftliche Genehmigung der Eltern (autorisation parentale) sowie der entsprechenden Fluglinie (prise en charge) notwendig. Visa, Ein- oder Ausreisestempel aus den Nachbarstaaten Ruanda, Uganda und Burundi im Reisepass können eine Visumvergabe verlangsamen oder auch verhindern.

Ein internationaler Impfpass, in dem die vorgeschriebenen Impfungen nachgewiesen werden, ist für die Einreise ebenfalls von Nöten. Personen, die aus beruflichen / geschäftlichen Gründen in die Demokratische Republik Kongo reisen, benötigen ein so genanntes Visa d'Etablissement. Die Direction Générale de Migration in Kinshasa, deren Aufgabe es ist, die Einreise- und Aufenthaltsvorschriften umzusetzen, überwacht sämtliche Immigrationsbewegungen innerhalb des Staatsgebietes. Ein Aufenthaltswechsel verlangt die Registrierung bei der Direction Générale de Migration. Minengebiete (beispielsweise Teile von Kasai-Oriental und Kasai-Occidental) dürfen nur mit einer Sondergenehmigung bereist werden. Diese ist beim Innenministerium / der Einwanderungsbehörde zu beantragen. Vor Antritt der Reise muss die Sondergenehmigung vorhanden sein, in diesem Zusammenhang ist die Bearbeitungsdauer von mehreren Tagen zu beachten. Ausländer, die Kinshasa verlassen möchten, brauchten bisher ein Laissez-Passer Special des Innenministeriums, dieses Dokument wurde jedoch offiziell abgeschafft. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass lokale Behörden und Kontrollstellen trotz der neuen Rechtslage einen Laissez-Passer Special oder eine ordre de mission verlangen. Dementsprechend sollten betreffende Personen vor Reiseantritt mit dem Innenministerium Rücksprache halten und gegebenenfalls eine Genehmigung beantragen. Deutschen Staatsbürgern in der Demokratischen Republik Kongo wird empfohlen, sich bei der Deutschen Botschaft in Kinshasa zu melden und in die „Deutschenliste“ der Botschaft eintragen zu lassen, auch wenn es sich nur um einen kurzfristigen Aufenthalt handelt.

Einreisebestimmungen



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